Im Jahr 1952 wurde die Wohnbauprämie bzw. Wohnungsbauprämie in Deutschland eingeführt. Es handelt sich dabei um eine staatliche Subvention. Sie stellt eine weitere Säule der Wohnungsbauförderung dar, neben der Eigenheimzulage, die im Jahr 2006 ausgelaufen ist. Die Wohnungsbauprämie ist zusammen mit der Arbeitnehmersparzulage für die Förderung des Bausparens und der Vermögensbildung ein wesentlicher Bestandteil. Den Anspruch auf die Prämie haben in Deutschland alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, und unbeschränkt steuerpflichtig. (mehr …)