Mit einem Wohnungsübernahmeprotokoll, das ordnungsgemäß erstellt wurde, ist der Mieter geschützt. Es soll verhindern, dass während des Mietverhältnisses oder am Ende der Mieter für Schäden zur Verantwortung gezogen wird, die schon zu Beginn des Mietverhältnisses vorlagen. Es ist darauf zu achten, dass ein ausführliches Wohnungsübernahmeprotokoll angefertigt wird, da alles andere erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es ist wichtig, dass das Protokoll mit der Unterschrift des neuen Vermieters versehen ist. Falls der Vermieter oder Hausverwalter sich weigern ein Protokoll zu erstellen, sollte ein sachverständiger Zeuge hinzugezogen werden. Das kann ein Architekt, Malermeister oder ein Bekannter oder Nachbar mit entsprechenden Kenntnissen sein. Dieser muss das Protokoll dann unterschreiben.
Mängel im Wohnungsübernahmeprotokoll dokumentieren
Auf der sicheren Seite ist man bei Mängeln, die durch Fotos belegt werden. Die Dokumentation über den Zustand der Wohnung ist vor dem Einzug außerordentlich wichtig, da im Nachhinein keine Ansprüche gestellt werden können, für angeblich verursachte Schäden, die aber schon bestanden. Sollte es beim Auszug aus der Wohnung zu Streitigkeiten mit dem Vermieter kommen, ist das Wohnungsübernahmeprotokoll ein wichtiges Beweismittel. Das Protokoll verpflichtet aber weder den Mieter noch den Vermieter bestimmte Schäden auszubessern oder diverse Arbeiten ausführen zu müssen. Diese sind grundsätzlich im Mietvertrag geregelt. Die einzige Funktion des Protokolls zielt auf die Akzeptanz beider Parteien über den Zustand der Wohnung ab.
Weiterführendes zum Thema:
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