Balkon und Terrasse werden von vielen Menschen im Sommer wie ein zusätzliches Zimmer genutzt. Tisch und Stühle, ein Lounge-Sofa, Pflanzen, Windlichter und Dekoration schaffen eine gemütliche Atmosphäre. Schade, dass diese Wohlfühloase nur in der warmen Jahreszeit zum Verweilen einlädt. Die ganzjährig nutzbare Alternative ist ein Wintergarten als Wohnraumerweiterung.
Ein Raum voller Möglichkeiten
Es klingt verlockend, das Weihnachtsmenü oder den Sonntagskaffee im Wintergarten zu servieren. Doch dieses zusätzliche Zimmer bietet mehr Möglichkeiten, als nur eine (weitere) bequeme Sitzecke einzurichten. Es kann ebenso als Fitnessraum, Musik-, Kino- oder Lesezimmer, Atelier oder Spielzimmer dienen. Und natürlich ganz der ursprünglichen Bedeutung des Wortes entsprechend als im Winter nutzbarer Garten. Liebhaber mediterraner Pflanzen wissen die Vorteile eines hellen, aber eher kühlen Raumes zu schätzen. Hier finden Kübelpflanzen wie Oliven- und Zitrusbäumchen, Oleander, Palmen und Kakteen optimale Bedingungen, um den Winter zu überstehen. Wenn es draußen kalt und grau wird oder Schnee alle Pflanzen zudeckt, hüllt der Wintergarten uns in sattes Grün. Das tut der Seele gut, hebt die Stimmung und hilft, eine Winterdepression zu vermeiden.
Die Qual der Wahl
Das Angebot ist riesig. Auf der Suche nach dem passenden Wintergarten Preise zu vergleichen, sollte nicht das alleinige Kriterium sein. Grundsätzlich wird in Kaltwintergarten und warmen, d.h. vollständig beheizten Wintergarten unterschieden. Letzter sorgt mit vollgedämmten Profilen, isoliertem Verbundglas sowie einer Wohnraumheizung für Wärme wie in der guten Stube. Wesentlich preiswerter, aber oft bereits ausreichend, ist ein Kaltwintergarten, wo lediglich eine mobile Heizung, z.B. ein Infrarotstrahler, Frostschäden vermeidet. Hier treibt das Sonnenlicht tagsüber die Temperaturen in einen angenehmen Bereich. Diese reichen aus für eine Wintergartenparty im November oder einen Espresso im Januar mit Blick auf die verschneite Landschaft.
Rechtliche Grundlagen
Rein rechtlich zählt ein beheizter Warmwintergarten komplett als Wohnfläche, ein unbeheizter Kaltwintergarten wird nur zur Hälfte angerechnet. Für den Wintergarten benötigt man in einigen Bundesländern eine Baugenehmigung, anderswo darf er ohne Bauantrag errichtet werden, wenn er z.B. an der Außenwand des Hauses steht und die Fläche 20 Quadratmeter sowie der umbaute Raum 75 Kubikmeter nicht übersteigt. Auch für die Entfernung zum Nachbargrundstück gibt es örtlich unterschiedliche Vorschriften. Tipp: Fragen Sie vor der Entscheidung für einen Wintergarten bei Ihrem Bauamt nach, wie in Ihrem Wohnort die Rechtsgrundlage ist. Manche Anbieter von Wintergärten übernehmen diese Fragen und notwendigen Antragstellungen für Sie. Diesen Service sollten Sie beim Vergleich der Wintergarten-Preise berücksichtigen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Planung und Entscheidung für einen Wintergarten als Wohnraumerweiterung.
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