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Wohnbauprämie mit staatlicher Förderung

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Im Jahr 1952 wurde die Wohnbauprämie bzw. Wohnungsbauprämie in Deutschland eingeführt. Es handelt sich dabei um eine staatliche Subvention. Sie stellt eine weitere Säule der Wohnungsbauförderung dar, neben der Eigenheimzulage, die im Jahr 2006 ausgelaufen ist. Die Wohnungsbauprämie ist zusammen mit der Arbeitnehmersparzulage für die Förderung des Bausparens und der Vermögensbildung ein wesentlicher Bestandteil. Den Anspruch auf die Prämie haben in Deutschland alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, und unbeschränkt steuerpflichtig. Auch Vollwaisen sind zur Prämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) berechtigt, unabhängig, in welchem Alter sie sind. Allerdings müssen alle berechtigten Personen prämienbegünstigte Aufwendungen leisten und dürfen dazu nicht die gültigen Einkommensgrenzen überschreiten.

Warum gibt es eine Wohnbauprämie?

Damit eine gleichmäßigere Vermögensverteilung erreicht werden kann, wurde die Förderung der Vermögensbildung eingeführt. Das war eins der zentralen Konzepte von der Sozialen Marktwirtschaft. Ludwig Erhard begründete seine Vorstellung von einer breiten Vermögensbildung mit den Worten:

Wenn schon mit der Entfaltung der modernen Technik eine Konzentration der Produktionsmittel unvermeidlich ist, dann muss dieser Prozess ein bewusster und aktiver Wille zu einem breit gestreuten, aber echten Miteigentum an jenem volkswirtschaftlichen Produktivkapital entgegengesetzt werden.

Durch die vermögenswirksamen Leistungen sollte es auch ärmeren Haushalten möglich sein, Kapital zu bilden und zu einem Eigenheim zu kommen. Ein besonderer Vorteil ist die Wohnbauprämie auf die Bausparleistungen, die meist deutlich über Zinsen eines Sparbuchs liegen.

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Bild: bigstockphoto.com / B-D-S