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Die Wohnflächenberechnung der Dachschräge

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Die Größe der Mietsache ist für die Berechnung der Höhe der Miete ein ganz entscheidender Punkt. Sie wird nach der Wohnfläche festgelegt. Die Ermittlung der Grundfläche bildet die Basis der Berechnung für die maßgebliche Wohnfläche. Es findet dabei noch eine Differenzierung zwischen der Wohn- und der Nutzfläche statt. Es kommt darauf an, wo der Wohnraum liegt. In einem preisfreien Wohnraum stehen verschiedene Berechnungsmethoden zur Auswahl, in einem preisgebundenen Gebiet gibt es nur eine Berechnungsmethode. In das letztere Gebiet gehören beispielsweise öffentlich geförderte Wohnräume, wie etwa Sozialwohnungen. Damit sich die Grund- bzw. Wohnfläche ermitteln lässt, steht zuerst die Feststellung an, was eigentlich mit in die Wohnfläche einfließen muss.

Schrägen zwischen einem und zwei Meter Höhe werden zu 50 Prozent angerechnet

Laut der Wohnflächenverordnung können nur Flächen zu 100 Prozent der Wohnfläche zugeordnet werden, wenn sie eine Raumhöhe von mehr als 2 Metern haben. Haben sie eine Raumhöhe zwischen 1 Meter und 2 Meter (wie bei Schrägen häufig der Fall), müssen sie zu 50% Berücksichtigung finden. Sie finden überhaupt keine Zurechnung, wenn sie unter einer Höhe von 1 Meter liegen. Im Internet gibt es verschiedene Rechner, in die man die Maße der Wohnung und Raumhöhen eingeben kann. Der Rechner bietet verschiedene Felder zum Befüllen an, je nach der gemessenen Raumhöhe und liefert ziemlich genau die entsprechenden Quadratmeter der Räume. Mit einem solchen Rechner (z.B. unter www.quadratmeter-rechner.de) können Sie relativ einfach auch die Wohnflächenberechnung der Dachschräge durchführen.

In folgendem Video ist die Wohnflächenberechnung der Dachschräge nocheinmal bildhaft dargestellt. Die Berechnung nach Wohnflächenverordnung beginnt bei 0:33:

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Bild: bigstockphoto.com / krimar