Ausgaben für den Betrieb mindern den steuerpflichtigen Gewinn von Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Dazu zählt auch der Kauf von Büromöbeln. Auch Arbeitnehmer können von Steuererleichterungen profitieren, wenn sie einen Bürostuhl für das Homeoffice anschaffen und sie zusammen mit anderen Werbungskosten die Pauschale von 1.200 Euro (ab 2022, vorher 1.000 Euro) überschreiten. Diese steuerliche Möglichkeit ist unabhängig von der oft strittigen Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers. (mehr …)