Wer eine Wohnung mietet, muss dem Vermieter in der Regel eine Sicherheit bieten für den Fall, dass nach dem Auszug Schäden festgestellt werden und für deren Reparatur Kosten anfallen. Eine Mietkaution in Höhe von bis zu drei monatlichen Netto-Kaltmieten darf er dafür verlangen. Das stellt für Mieter häufig eine große Hürde dar, vor allem, wenn ein Umzug finanziert werden muss und der Vermieter der bisherigen Wohnung die Kaution noch nicht zurückgezahlt hat. (mehr …)