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Energiepass – Pflicht bei Hausverkauf und Vermietung

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland bis zum Jahr 2050. Die Maßnahmen der EnEV sollten teilweise schon deutlich vor Fertigstellung einer Immobilie umgesetzt werden, beispielsweise in der Rohbau-Phase. In der seit 2014 geltenden Fassung ist ein Energieausweis vorgeschrieben, und zwar für Neubauten, aber auch für bestehende Immobilien, wenn der Eigentümer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten will. Der Energiepass beim Hausverkauf ist vergleichbar mit der Angabe einer Energieeffizienzklasse für Elektrogeräte oder Pkw. Die wesentlichen Angaben müssen bereits in Inseraten genannt sein, damit ein Kaufinteressent den Energiebedarf in seine Entscheidung einbeziehen kann.

Der Bedarfsausweis

Er ist die aufwendigere Lösung, aber bei Neubauten verbindlich vorgeschrieben. Auch Gebäude, die weniger als fünf Wohneinheiten haben und der Wärmeschutzverordnung von 1977, einem Vorläufer der EnEV, nicht entsprechen, ist der Bedarfsausweis zwingend. Mit einem technischen Gutachten wird der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Ein Sachverständiger beurteilt allgemeine bauliche Merkmale, die Dämmung der Außenwände, die Qualität der Fenster und natürlich die Heizungsanlage. Dazu ist in der Regel eine Besichtigung vor Ort erforderlich, und das macht den Ausweis recht teuer – für kleine Wohngebäude müssen Sie mit mindestens 200 € rechnen. Er gilt dann aber auch zehn Jahre lang. Billigangebote sollten Sie sehr kritisch prüfen. Möglicherweise ist der Ausweis fachlich nicht korrekt, und ihre Daten werden ohne Ihr Wissen weiterverkauft.

Der Verbrauchsausweis

Für viele Gebäude reicht die Berechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch. Allerdings ist dieser stark vom Heizverhalten der Bewohner abhängig. Der Gesetzgeber geht aber davon aus, dass sich diese Einflüsse bei fünf oder mehr Parteien ausgleichen, sodass für bestehende Mehrfamilienhäuser ab fünf Wohnungen stets der Verbrauchsausweis genügt. Die Verbrauchsdaten werden immer für das gesamte Gebäude erhoben, nicht für einzelne Wohnungen. Dabei werden drei Abrechnungsperioden gemittelt und außerdem Leerstände und lokale Wetterverhältnisse berücksichtigt. Sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis gibt es eine auffällige Farbskala, in der Primärenergie-Kennwert (Bedarf bzw. Verbrauch )und Endenergie-Kennwert des Gebäudes von grün (Effizienzklasse A+) bis rot (Effizienzklasse H) anschaulich ablesbar sind. Allerdings sind die Zahlen verschiedener Ausweistypen nicht direkt vergleichbar. Beim Verbrauchsausweis werden hinsichtlich der Endenergie im Schnitt 25 % weniger ausgewiesen als beim Bedarfsausweis.

Bild: Bigstockphoto.com / alexraths