Beim KVR München (KVR = Kreisverwaltungsreferat) ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen eine Parklizenz zu erwerben, die für bestimmte Parkgebiete gültig ist. Den Parkausweis beantragen kann jeder, der mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz im Lizenzgebiet gemeldet ist, ein Kraftfahrzeug besitzt, das entweder auf ihn zugelassen ist oder das ständig von ihm genutzt wird. Und zu guter Letzt, wenn keine private Abstellmöglichkeit wie ein Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung steht. Die Parklizenz ist für maximal zwölf Monate gültig und muss dann neu beantragt werden. Jeder Bewohner kann nur einen Parkausweis beantragen, hat er zwei Wohnsitze in München, wird der Ausweis nur für den Hauptwohnsitz ausgestellt. Welche Unterlagen Privatleute für die Antragstellung benötigen, kann hier bei der Stadt München nachgelesen werden.
Auch Gewerbetreibende können beim KVR München eine Parklizenz erhalten
Für Gewerbetreibende ist es in einer Großstadt oft nicht leicht, einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wirkungsstätte zu finden. Wer mit einem personell und räumlich geführten Betrieb selbstständig ist, ein niedergelassenes Geschäft oder Gewerbe betreibt, kann einen Parkausweis beantragen. Ebenso haben nicht abhängig beschäftigte Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten diese Möglichkeit. Für jeden Betrieb wird in der Regel nur ein Parkausweis ausgestellt, der ohne Kennzeichen ist und somit von verschiedenen Mitarbeitern des Betriebs genutzt werden kann. Weitere Infos zum Antrag finden gewerbliche Anlieger hier.
Bild: bigstockphoto.com / SerrNovik