Looking for Something?

Kaution oder Genossenschaftsanteile? Das ist der Unterschied

Author:

Wer eine Wohnung mietet, muss dem Vermieter in der Regel eine Sicherheit bieten für den Fall, dass nach dem Auszug Schäden festgestellt werden und für deren Reparatur Kosten anfallen. Eine Mietkaution in Höhe von bis zu drei monatlichen Netto-Kaltmieten darf er dafür verlangen. Das stellt für Mieter häufig eine große Hürde dar, vor allem, wenn ein Umzug finanziert werden muss und der Vermieter der bisherigen Wohnung die Kaution noch nicht zurückgezahlt hat. Bei einer Wohnungsgenossenschaft haben es Mieter möglicherweise besser: Die Genossenschaft verzichtet oft auf eine Kaution, weil der Mieter Genossenschaftsanteile kaufen muss. Kaution oder Genossenschaftsanteile – über den Unterschied, Vorteile und Nachteile der beiden Varianten können Sie sich hier informieren.

Ein praktisches Beispiel

Sie haben eine Arbeitsstelle in der Metropolregion Rhein-Neckar gefunden und möchten dorthin umziehen. Der beauftragte Immobilienmakler in Heidelberg offerierte Ihnen die Wohnung eines privaten Vermieters im Odenwald, der für 100 m² Wohnfläche 1.000 Euro Kaltmiete verlangt. Außerdem ist eine Kaution von 3.000 Euro zu hinterlegen. Ein zweites Angebot des Maklers stammt von einer Wohnungsgenossenschaft in Viernheim. Hier gibt es 85 m² für 730 Euro. Eine Kaution wird zwar nicht verlangt, aber Sie müssen sich in die Genossenschaft einkaufen. Ein Anteil ist Minimum, der Preis beträgt 2.100 Euro. Für welches Angebot entscheiden Sie sich? Die kleinere Fläche ist ausreichend, die geringere Miete würde die Haushaltskasse entlasten. Aber bei beiden Wohnungen macht Ihnen die hohe Einmalzahlung Kopfschmerzen.

Kaution kann durch Bürgschaft ersetzt werden

Die Kaution muss auf ein gesichertes Mietkautionskonto eingezahlt werden. Damit wird sichergestellt, dass sie getrennt ist vom Vermögen des Vermieters. Die meisten großen Banken und Sparkassen bieten solche Konten an. Zinsen gibt es in der aktuellen Situation nicht oder nur in unbedeutender Höhe. Deshalb ist es wichtig, zumindest auf ein gebührenfreies Konto zu achten. Wer die Kaution nicht aufbringen kann, weil er das Geld gerade für den Umzug oder die neue Einrichtung braucht, kann anstelle der Kaution auch eine Bürgschaft oder Kautionsversicherung kaufen. Eine Bank oder Versicherung garantiert dem Vermieter die Kostenübernahme, verlangt dafür aber vom Mieter einen monatlichen Beitrag. Wichtig: Dieser Beitrag wird nicht dafür gezahlt, dass der Bürge nach dem Auszug des Mieters für Schäden bezahlt. Er ist nur das Entgelt für die Garantieleistung. Vor allem bei einer langen Mietdauer wird die Bürgschaft teuer. Deshalb ist zu überlegen, ob ein gewöhnlicher Ratenkredit nicht die bessere Wahl ist.

Genossenschaftsanteile verschaffen Rechte

Der Kauf eines oder mehrerer Genossenschaftsanteile kann zwar nicht durch eine Bürgschaft ersetzt werden wie bei der Kaution, eine Kreditfinanzierung ist aber hier sehr wohl möglich. Viele Mieter in einer Wohnungsgenossenschaft sind sehr zufrieden. Weil alle Mitglieder auch Miteigentümer sind, sind der Erhaltungszustand der Wohnungen und der Service, zum Beispiel durch einen Hausmeister vor Ort, teilweise besser als bei „anonymen“ Vermietern. Außerdem erwirbt man mit dem Genossenschaftsanteil zugleich Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und streicht zudem noch eine Rendite ein, wenn die Genossenschaft Gewinn macht. Möglicherweise muss man auf eine Genossenschaftswohnung aber länger warten, denn erst wenn Wohnungen und damit auch Anteile frei werden, können sich neue Mitglieder einkaufen.

Bild: Bigstockphoto.com / Bernd.B