Alte Bäume verpflanzt man nicht. Und so scheuen ältere Menschen den Stress und die Veränderungen, die mit einem Wohnortwechsel verbunden sind. Dabei ist das gewohnte Zuhause alles andere als ideal. Zu schaffen machen schmale Türen, wenn der Rollator nicht hindurchpasst, Bad und Dusche mit unbequem hohen Einstiegen und vor allem die zunehmend unüberwindliche Treppe, sodass das Obergeschoss des Hauses praktisch ungenutzt bleiben muss. Dabei kann man bautechnisch viel verändern in Richtung Barrierefreiheit. Treppenlifte sind in vielen Häusern problemlos nachzurüsten. Und dank umfassender Förderung ist der Einbau auch für Rentner zu stemmen.
Krankenkasse, Pflegekasse und andere Sozialkassen
Ist ein Pflegegrad festgestellt, ist die Krankenkasse Ihr erster Ansprechpartner. Treppen- und Rollstuhllifte gehören zwar nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, sie übernehmen aber Verwaltungsaufgaben für die Pflegekassen. Seit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes sind Zuschüsse für Pflegekosten bis zu 4.000 Euro möglich. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Ist Ihre Mobilität aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls eingeschränkt, beteiligt sich auch die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung an den Kosten. Die Agentur für Arbeit kann Zuschüsse gewähren, wenn durch den Treppenlift eine Wiedereingliederung in das Berufsleben möglich wird. Nur wenn keine andere Sozialkasse leistungspflichtig ist und kein eigenes Vermögen bzw. Einkünfte vorhanden sind, kommt eine Inanspruchnahme von Sozialhilfe in Betracht.
Förderdarlehen der KfW und regionale Programme
Die Förderbank KfW (ehemals Kreditanstalt für Wiederaufbau) kümmert sich um Kredite und Zuschüsse für viele Maßnahmen, die politisch gewollt sind. Dazu gehören zum Beispiel energetische Sanierungen, aber auch barrierefreies Bauen. In einer alternden Gesellschaft ist die Schaffung von geeignetem Wohnraum eine wichtige Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb gibt es das Produkt 455 – Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen. Jeder private Immobilieneigentümer kann einen Zuschuss von bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohnung, erhalten. Allerdings hat die Sache einen Haken: Der dafür bereitgestellte staatliche Fördertopf ist begrenzt – Geld gibt es nur, bis er ausgeschöpft ist. Wer sich schnell entscheidet, hat also die besseren Chancen. Ob noch Mittel verfügbar sind, sagt Ihnen die KfW oder Ihr Treppenlift-Anbieter.
Die KfW ist die Förderbank auf Bundesebene. Es gibt entsprechende Einrichtungen in den Ländern, und auch sie haben Förderprogramme für Umbauten aufgelegt, wenn dadurch Barrieren beseitigt werden. Handwerksbetriebe aus der Region wissen hierüber meist sehr gut Bescheid, ansonsten hilft ein Blick auf die Internetseiten der KfW. Sie listet in ihrem Partnerprogramm auch die Landesförderbanken und deren Produkte auf.
Steuerliche Vorteile
Viele Rentner müssen heute Steuern zahlen. Deshalb lohnt ein Blick auf Steuersparmöglichkeiten durch einen Treppenlift. Lohnkosten sind in gewissen Grenzen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Liegen die Gesamtkosten oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze für außergewöhnliche Belastungen, ist hierüber eine steuerliche Anrechnung möglich. Bei vermieteten Immobilien ist eine Verrechnung mit den Mieteinnahmen über mehrere Jahre durch Abschreibung vorgesehen.
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