Die Preise für Bestandsimmobilien kennen nur eine Richtung: nach oben. Dass Kaufwillige von günstigen Kreditzinsen profitieren, gleicht diesen Trend längst nicht mehr aus. Schnäppchen gibt es allenfalls noch in Gegenden mit geringer Bevölkerungsdichte, wenig Infrastruktur und ohne attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten. Im Umfeld der Großstädte haben die Preise besonders stark angezogen. Das Baukindergeld ist im März 2021 ausgelaufen. Ist der Traum von der eigenen Immobilie damit geplatzt? Die Möglichkeit, staatliche Förderung beim Hauskauf zu erhalten, hält interessierten Käufern einige Optionen offen.
Die Förderbanken des Bundes und der Länder
Wenn es um zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse beim Hauskauf geht, ist die KfW die erste Adresse, die in jede Finanzierung einbezogen werden sollte. Das Kürzel stand nach dem zweiten Weltkrieg für Kreditanstalt für Wiederaufbau. Nach fast acht Jahrzehnten Friedenszeit kümmert sich die KfW heute zum Beispiel um energieeffiziente Sanierung, Förderung erneuerbarer Energien, barrierefreies Wohnen und Smart-Home-Ausstattung. Das für den Hauskauf stets passende Programm ist das Produkt 124 (KfW Wohneigentumsprogramm). Gefördert werden Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit einem Kreditvolumen von bis zu 100.000 Euro. Dieser Kredit kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, zum Beispiel den Produkten 261, 262 (Wohngebäude-Kredit) für Effizienzhäuser oder entsprechende Einzelmaßnahmen oder dem Produkt 159 (altersgerechtes Umbauen).
Neben der KfW gibt es auch Förderbanken in den Bundesländern sowie spezielle kommunale Programme. Hierüber sollten Sie mit Ihrer Bank oder einem Immobilienmakler vor Ort reden, denn die Angebote sind regional sehr unterschiedlich. Wenn Sie ein Haus kaufen in Bad Soden am Taunus (Hessen), kann die Förderung anders ausfallen als in Karlstein am Main (Bayern), gerade einmal vierzig Autominuten entfernt und im Einzugsbereich der Metropolregion Frankfurt, aber halt in einem anderen Bundesland.
Soziale Wohnraumförderung
Einkommensschwache Familien können direkt oder indirekt vom Wohnraumförderungsgesetz profitieren. Das Gesetz ermöglicht es den Bundesländern, Mittel zur Verfügung zu stellen, die entweder der Familie beim Erwerb von Grundeigentum zugutekommen oder den Bau bzw. Ausbau von Mietwohnungen finanzieren. Im letzteren Fall muss gewährleistet sein, dass der Wohnraum langjährig an sozial Schwache vermietet wird. Die soziale Wohnraumförderung ist an enge Einkommensgrenzen geknüpft. Der Bund hat hierfür Vorschläge gemacht, die Bundesländer können davon aber abweichen. Auch hier ist kundige Beratung vor Ort erforderlich.
Sparen mit dem Wohn-Riester
Die Riester-Rente hat keinen allzu guten Ruf – oft zu Unrecht. Im Bereich Immobilienfinanzierung ist Wohn-Riester eine Überlegung wert. Die 2008 eingeführte Eigenheim-Rente ermöglicht es Riester-Sparern, aus dem Altersvorsorgevermögen Geld zu entnehmen, was ansonsten nicht bzw. nur mit negativen Folgen für Zulage bzw. Steuervorteile möglich wäre. Das Geld kann für Kauf oder Bau einer Immobilie oder zur Tilgung eines Immobiliendarlehens verwendet werden. Mit dieser Option trägt der Gesetzgeber der Überlegung Rechnung, dass mietfreies Wohnen im Alter auch eine Säule der Altersvorsorge sein kann. Einschränkend muss man allerdings anmerken, dass die Versicherer mit der Senkung des Höchstrechnungszinses in der Rentenversicherung die gesetzlich geforderte Kapitalgarantie praktisch nicht mehr darstellen können. Die Riester-Rente wird deshalb mittlerweile kaum noch angeboten wird. Bereits laufende Verträge sind von der Zinssenkung nicht betroffen und können auch für Wohn-Riester genutzt werden.
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