Schusswaffen besitzen in Deutschland vornehmlich Jäger, Sportschützen, Sammler und Erben. Um Eigentümer einer Schusswaffe sein zu dürfen, ist ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Weiterhin gibt es gesetzliche Vorschriften zum Aufbewahren von Waffen und Munition, die in § 36 Waffengesetz (WaffG) und §§ 13 und 14 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) festgelegt sind. (mehr …)