Seit dem 23. Dezember 2020 gelten neue gesetzliche Spielregeln für die Maklerprovision beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, wenn der Käufer Verbraucher, also Privatperson ist. Die Höhe der Provision, auch als Courtage bezeichnet, bleibt – anders als bei der Wohnungsmiete – weiterhin frei verhandelbar. Neu geregelt wird aber die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer. (mehr …)















